Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Schulordnung
Stand: 01.12.2025
Inhaltsverzeichnis
- Teil A: Schulordnung / AGB für den regulären Musikunterricht an den Standorten Ringstr. 29 („Altes Rathaus“) und Oberemünsterstr. 6 („DUR&moll“), 44575 Castrop-Rauxel
- Teil B: AGB für den Erwerb einer Prepaid-Karte an den Standorten Ringstr. 29 („Altes Rathaus“) und Oberemünsterstr. 6 („DUR&moll“), 44575 Castrop-Rauxel
- Teil C: AGB / Schulordnung für den Musikunterricht am Standort Carolinen Schule Bochum
Teil A – Schulordnung / AGB Musikunterricht
1. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Mindestlaufzeit:
- 1 Monat Mindestlaufzeit*: 3 Unterrichtseinheiten
- 3 Monate Mindestlaufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
- 6 Monate Mindestlaufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
- 12 Monate Mindestlaufzeit: 36 Unterrichtseinheiten
Der Unterrichtsvertrag hat zunächst eine Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten, wie vom Kunden gewählt, und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit wird der Unterrichtsvertrag – sofern er nicht gekündigt wird – im Basistarif „1 Monat Mindestlaufzeit“* fortgeführt oder in einem neuen befristeten Tarif (3, 6 oder 12 Monate) neu abgeschlossen.
Der Unterrichtsvertrag im Tarif „1 Monat Mindestlaufzeit“* verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
* Basistarif: Der Tarif „1 Monat Mindestlaufzeit“ ist ein Basistarif, der ausschließlich im Rahmen der automatischen Verlängerung nach Ablauf einer gewählten Mindestlaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) zur Anwendung kommt. Eine unmittelbare Erstbuchung nur des 1-Monats-Tarifs als Einstiegstarif ist nicht vorgesehen.
2. Unterrichtsort
In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Musikschule Castrop-Rauxel an den Standorten Ringstr. 29 („Altes Rathaus“) und Oberemünsterstr. 6 („DUR&moll“) oder in Kooperationseinrichtungen statt.
Kann der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen bzw. Regelungen (z. B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*in und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtszeiten den Unterricht online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*in nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten nachgeholt.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z. B. Blitzschlag, Pandemie, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Unwetter, Erdbeben, oder vergleichbare Ereignisse wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
3. Unterrichtsbeiträge
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent). Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die der Musikschule durch die Rücklastschrift tatsächlich entstehenden Bankgebühren an den Kunden weiterberechnet.
4. Unterrichtsfreie Zeiten
Die Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen im Land Nordrhein-Westfalen ist auch für die Musikschule verbindlich. Am Rosenmontag ist die Musikschule geschlossen.
5. Lehrmittel
Die Kosten für Lehrmittel (z. B. Noten, Bücher etc.) trägt der/die Schüler*in.
Für sehr junge Instrumental-Schüler*innen unter 6 Jahren können auf Anfrage auch verkürzte Unterrichtseinheiten vereinbart werden. Die hierfür gültigen Beiträge ergeben sich aus der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
6. Organisatorische Neuregelungen
Die Musikschule behält sich jederzeit Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation vor. Dazu zählen z. B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, der Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassungen bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.
7. Haftung und Hausordnung
Es gilt die gesetzliche Haftung. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren.
Die Änderung wird Vertragsbestandteil des Unterrichtsvertrags, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in den Unterrichtsvertrag uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
9. Unterrichtsausfälle
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die der/die Schüler*in zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Nacherteilung oder Erstattung.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, wird der Unterricht nacherteilt bzw. dem gebuchten Kontingent angehängt. Wird Nacherteilung angeboten, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge.
10. Aufsicht
Eine Aufsichtspflicht seitens der Musikschule besteht nur während der reinen Unterrichtszeit. Die Unterrichtszeit beginnt und endet mit dem Melden und Verabschieden bei der Lehrkraft im vereinbarten Unterrichtsraum.
11. Datenschutz
Der Schutz der von den Nutzer*innen zur Verfügung gestellten personenbezogenen und sonstigen sensiblen Daten ist ein wichtiges Anliegen der Musikschule Castrop-Rauxel „Altes Rathaus“ & „DUR&moll“ (nachfolgend „Anbieter“ genannt). Diese Datenschutzbestimmungen stellen die Einhaltung des Datenschutzes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicher.
1. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben, die die Identität des Kunden offenlegen oder offenlegen können. Der Anbieter hält sich an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird, soweit wie möglich, auf die Erhebung personenbezogener Daten verzichtet.
2. Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Beratung und Betreuung von Kund*innen sowie der Durchführung des Unterrichtsvertrags. Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang.
3. Widerspruch
Der Kunde kann der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die zu Zwecken der Vertragsabwicklung vorgehalten werden müssen.
4. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage informiert der Anbieter den Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
5. Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Der Kunde hat jederzeit das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf Antrag berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist kostenlos und kann vereinfacht über das Kontaktformular beantragt werden.
12. Sonstiges
Es gelten die Gesundheitsbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen.
Die Aufsichtspflicht richtet sich nach Ziffer 10 dieser Schulordnung.
13. Inkrafttreten
Die Schulordnung der Musikschule Castrop-Rauxel „Altes Rathaus“ & „DUR&moll“ tritt mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft. Sie ist gültig für Verträge, die ab dem 01.01.2023 abgeschlossen werden.
Teil B – AGB Prepaid-Karte
1. Gegenstand
Die Music-Prepaid-Card beinhaltet eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten (z. B. 1, 4, 6 oder 12 Unterrichtseinheiten). Die konkrete Anzahl der Einheiten und die hierfür geltenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 30 bzw. 45 Minuten Einzelunterricht. Die Music-Prepaid-Card hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum.
Die Music-Prepaid-Card kann an beiden Standorten der Musikschule Castrop-Rauxel „Altes Rathaus“ & „DUR&moll“ (Ringstr. 29 und Oberemünsterstr. 6, jeweils 44575 Castrop-Rauxel) genutzt werden.
2. Umtausch und Rückgabe
Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die Music-Prepaid-Card ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.
3. Unterrichtstermin
a) Buchung
Die Buchung eines Unterrichtstermins kann telefonisch oder online erfolgen. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:
Telefon: 02305 / 30 98 308
E-Mail: info@musikschule-altes-rathaus.de
b) Vorlaufzeit
Es ist immer nur die Buchung eines einzelnen Termins möglich, unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Werktagen (Montag bis Freitag). Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin.
c) Stornierung
Termin-Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis-Lastschrift.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die der Musikschule durch die Rücklastschrift tatsächlich entstehenden Bankgebühren an den Kunden weiterberechnet.
5. Haftung
Es gilt die gesetzliche Haftung. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Teil C – AGB / Schulordnung Carolinen Schule Bochum
Definitionen
Ein „Schuljahr“ im Sinne dieser Bedingungen umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Kalenderjahres bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres.
Ein „Schulhalbjahr“ umfasst die Zeiträume:
- 01.08. bis 31.01. (erstes Schulhalbjahr)
- 01.02. bis 31.07. (zweites Schulhalbjahr)
Die jeweils geltenden Entgelte für Unterricht im Schuljahr bzw. Schulhalbjahr ergeben sich aus der gültigen Gebührenordnung.
1. Verpflichtung der Musikschule
Die Musikschule verpflichtet sich zur Erteilung eines guten und qualifizierten Unterrichts.
2. Verpflichtung der Schüler*innen
Die Schüler*innen verpflichten sich zum regelmäßigen Üben und zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts.
3. Laufzeit von 12 Monaten (Schuljahr)
Die Laufzeit des Unterrichtsvertrages beträgt 12 Monate (ein Schuljahr) vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Der Vertrag kann nur bei Verlassen der Schule außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (entsprechender Nachweis erforderlich).
Bei Krankheit der Lehrkraft wird in der Regel eine Vertretung gestellt oder ein Nachholtermin angeboten. Die Schüler*innen erhalten 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Anspruch auf eine anteilige Erstattung entsteht, wenn die Schüler*innen weniger als 35 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr erhalten.
Der Gesamtbeitrag für das Schuljahr ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird in 12 monatlichen Abschlägen (auch in den Ferien) von dem Konto abgebucht, das auf der Anmeldung angegeben ist. Die Abbuchungen erfolgen monatlich im Zeitraum des Schuljahres.
4. Laufzeit von 6 Monaten (Schulhalbjahr)
Die Laufzeit des Unterrichtsvertrages beträgt 6 Monate (ein Schulhalbjahr):
- erstes Schulhalbjahr: 01.08. bis 31.01.
- zweites Schulhalbjahr: 01.02. bis 31.07.
Der Vertrag kann nur bei Verlassen der Schule außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (entsprechender Nachweis erforderlich).
Bei Krankheit der Lehrkraft wird in der Regel eine Vertretung gestellt oder ein Nachholtermin angeboten. Die Schüler*innen erhalten 18 Unterrichtseinheiten pro Schulhalbjahr. Anspruch auf eine anteilige Erstattung entsteht, wenn die Schüler*innen weniger als 17 Unterrichtseinheiten pro Schulhalbjahr erhalten.
Der Gesamtbeitrag für das gewählte Schulhalbjahr ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird in 6 monatlichen Abschlägen (auch in den Ferien) von dem Konto abgebucht, das auf der Anmeldung angegeben ist. Die Abbuchungen erfolgen monatlich im Zeitraum des gewählten Schulhalbjahres.
5. Unterrichtsdurchführung
Der Instrumentalunterricht findet wöchentlich statt und dauert jeweils 45 Minuten (bei zwei Teilnehmer*innen 30 Minuten).
An gesetzlichen Feiertagen, am Rosenmontag, in den Schulferien sowie an Tagen, an denen die Unterrichtsräume für den Musikunterricht aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, findet kein Unterricht statt.
Sollte darüber hinaus durch behördliche Maßnahmen, Verordnungen oder höhere Gewalt Präsenzunterricht nicht möglich sein (z. B. durch Einschränkungen während einer Pandemie), wird der Unterricht durch Distanzunterricht (z. B. Skype, Zoom, WhatsApp etc.) erteilt.
6. Organisatorische Neuregelungen
Die Musikschule behält sich jederzeit Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation vor. Dazu zählen z. B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, der Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassungen bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.
7. SEPA-Lastschrift
Die/der Erziehungsberechtigte ermächtigt die Musikschule (Gläubiger-ID: DE70ZZZ00000510578), Zahlungen per SEPA-Lastschrift von dem auf der Anmeldung angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weist sie/er das Kreditinstitut an, die von der Musikschule auf dieses Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Sie/er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vorher mit der Musikschule in Verbindung, da diese Ihnen bei unberechtigten Rücklastschriften oder Rücklastschriften mangels Kontodeckung die der Musikschule durch die Rücklastschrift tatsächlich entstehenden Bankgebühren weiterberechnen muss.
8. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) mitzuteilen, dass Sie diesen Vertrag widerrufen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Musikschule alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei der Musikschule eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Musikschule dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Teil D – AGB Big Band
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Mitgliedschaft in der Big Band der Musikschule Castrop-Rauxel „Altes Rathaus“ & „DUR&moll“ in Castrop-Rauxel und richten sich an fortgeschrittene Musiker*innen.
2. Mitgliedschaft und Kündigung
a) Laufzeit und Beiträge
Die Mitgliedschaft kann mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen werden. Die jeweils gültigen monatlichen Beiträge sowie ermäßigten Beiträge für aktive Schüler*innen der Musikschule ergeben sich aus der Gebührenordnung.
b) Kündigung
Eine Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch zu den Konditionen des Basistarifs „1 Monat Laufzeit“. Laufzeiten können jederzeit durch Abschluss eines neuen Vertrages verlängert werden.
3. Verpflichtungen der Musikschule und der Mitglieder
Pflichten der Musikschule: Die Musikschule verpflichtet sich, qualitativ hochwertige Bandproben sowie eine professionelle musikalische Leitung bereitzustellen.
Pflichten der Mitglieder: Die Mitglieder verpflichten sich, regelmäßig an den Proben und Konzerten teilzunehmen, pünktlich zu erscheinen sowie die Stücke eigenständig vorzubereiten und zu üben.
4. Probezeiten und Organisation
a) Dauer der Proben
Die Dauer der wöchentlichen Proben richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Musiker*innen (ohne Leitung):
- 30 Minuten: ab 2 Personen
- 45 Minuten: ab 3 bis 8 Personen
- 60 Minuten: ab 9 Personen
b) Unterrichtsausfall und Ersatzregelung
Keine Probe findet statt:
- an gesetzlichen Feiertagen,
- bei nicht verfügbarer Räumlichkeit.
Bei Ausfall der musikalischen Leitung stellt die Musikschule in der Regel eine Vertretung oder bietet einen Nachholtermin an.